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  • AutorenbildWolfgang Waldner

Notfunksender

Notfunkbaken


Im Englischen als Emergency Position Indicating Radiobeacon Station (EPIRS oder EPIRB) oder Personal Locator Beacons (PLB) bezeichnet, handelt es sich hierbei um kleine, tragbare Sender, die in einer Notsituation aktiviert werden können und Alarmsignale aussenden.






Die Alarmsignale werden von umlaufenden oder geostationären Satelliten empfangen und über eine Bodenstation an eine Einsatzleitstelle weitergeleitet. Da der Notfunksender mit einem Navigationssystem (z.B. GPS) ausgerüstet ist, kann ein Satellit die Alarmierung zusammen mit der aktuellen Position des PLB empfangen und an die Einsatzleitstelle weiterleiten. Mit einem solchen Gerät dauert es in der Regel einige Minuten, bis die Einsatzleitstelle alarmiert ist. Die Notfunkbaken senden einen geräteindividuellen Code, mit welchem ihre Besitzer über ein Verzeichnis identifizierbar sind. Zu diesem Zweck müssen die Besitzer der Geräte sich bei den zuständigen nationalen Organisationen, gebührenpflichtig, registrieren. Weil für die Übermittlung der Notsignale "Sichtkontakt" zwischen dem PLB und dem Satelliten bestehen muss, kann ein PLB nur in offenem Gelände zuverlässig funktionieren. Da mit einem PLB keine Sprachkommunikation möglich ist, weiß die Einsatzzentrale nicht, um welche Art von Notfall es sich handelt. Sie muss daher vom Schlimmsten ausgehen. Der genaue Standort des Notfalls muss unter Umständen durch spezielle Peilflugzeuge und/oder Hubschrauber mit Peilvorrichtungen ermittelt werden. Eine Rettung kann dadurch teuer werden. Ein Satellitentelefon ist unter Umständen geeigneter für eine Alarmierung in einem Notfall.


Die meisten Satellitentelefone verfügen über eine spezielle Notruftaste. Der Benutzer muss jedoch der Taste im Vorab eine Notrufnummer zuordnen. Das kann z.B. die nationale Notrufnummer des Landes sein, in dem sich der Benutzer gerade befindet.


In manchen Ländern der Erde sind Funkfrequenzen zum Rufen eines Rettungsdienstes für jeden nutzbar. Allerdings müssen die dafür benutzten Geräte mancherorts genauen technischen Vorgaben entsprechen. So sind z.B. in der Schweiz Funkgeräte, die ausschließlich für Notrufe benutzt werden (mit eingebautem "REGA-Chip"), von der Konzessionspflicht ausgenommen. Es dürfen nur Gespräche zur Rettung geführt werden. Das Betreiben von Funkgeräten, die nicht den Vorschriften entsprechen, ist dort nicht erlaubt.


In Kürze werde ich eine Seite mit den gebräuchlichsten Notfunkfrequenzen für Zivilpersonen schreiben.


Anbieter von PLB-Geräten: https://www.acrartex.com

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